Konsumentinnen und Konsumenten sind gesetzlich verpflichtet, ausgediente Batterien und Akkus an eine Verkaufs- oder andere Sammelstelle zurückzubringen. In der Schweiz wird auf alle Batterietypen eine obligatorisch vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) erhoben, die im Verkaufspreis inbegriffen ist.
Ausgediente Batterien enthalten viele wertvolle Rohstoffe, welche wiederverwertet werden können, aber auch schädliche Substanzen. Batterien sind Sonderabfall und gehören nicht in den Hausmüll. Zum fachgerechten Recycling werden Batterien kostenlos in allen Verkaufs- und Sammelstellen entgegen genommen.
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